Landestarifvertretung
Zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der in der DPolG BW organisierten Tarifbeschäftigten besteht in der DPolG eine Landestarifvertretung. Für die Arbeit und Organisation der Landestarifvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.