Landesseniorenvertretung
Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesseniorenvertretung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesseniorenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.
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Dieter Knolmar
Stellv. Landesseniorenbeauftragter

Klaus Kunzmann
Stellv. Landesseniorenbeauftragter

Wolfgang Krämer
Stellv. Landesseniorenbeauftragter