Landesfrauenvertretung
Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesfrauenvertretung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen weiblicher Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesfrauenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.