Über die DPolG

Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 entstanden in deutschen Ländern und Städten Polizeivereine, die in erster Linie die Kameradschaft pflegten und Sterbekassen unterhielten. Diese Vereine wurden nur geduldet, wenn sie als Vereinsziel die Pflege der Kameradschaft und die Treue zu Kaiser und Reich herausstellten.

Versuche von Polizeibeamten diese Vereine zu Interessenvertretungen in ganz Deutschland zu entwickeln wurden mit der Drohung von Versetzung und Entlassung beantwortet. Bekannt ist das Gesuch des Berliner Schutzmannes Franz Fuhrmann, das am 24. Januar 1913 abgelehnt wurde. Am 28. Februar 1914 wurde er wegen seiner Aktivitäten strafversetzt. Doch der Wille, in Deutschland eine umfassende Interessenvertretung zu schaffen, blieb.

Die DPolG:

  • vertritt die sich aus dem Dienst- und Arbeitsverhältnis ergebenden rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen Ihrer Mitglieder,
  • ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung,
  • wird zur Verwirklichung ihrer Ziele und gewerkschaftlichen Forderungen alle verfassungsrechtlich zulässigen Mittel einsetzen,
  • ist korporativ dem Deutschen Beamtenbund und der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund auf Bundesebene angeschlossen.

Nach dem 2. Weltkrieg - am 18. August 1951 - gründeten in der Bundesrepublik Deutschland die Vorsitzenden von Landesverbindungen den Bund Deutscher Polizeibeamter (BDP) als Vorläufer-Organisation der

- am 14. Mai 1966 - neugeschaffenen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB)

Sie hat sich im Blick auf die Entwicklung der Europäischen Union - am 17. Januar 1987 - in Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG)umbenannt.