Landesseniorenvertretung

 

Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesseniorenvertretung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesseniorenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.

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Berndt Wittmeier

Landesseniorenbeauftragter
berndt.wittmeier@dpolg-bw.de

Dieter Knolmar

Stellv. Landesseniorenbeauftragter

Klaus Kunzmann

Stellv. Landesseniorenbeauftragter

Wolfgang Krämer

Stellv. Landesseniorenbeauftragter