Landesfrauenvertretung
Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesfrauenvertretung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen weiblicher Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesfrauenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.
Natascha Hildenbrand
Stellv. Landesfrauenbeauftragte
natascha.hildenbrandl@dpolg-bw.de
Manuela John
Stellv. Landesfrauenbeauftragte
manuela.nothelfer-john@dpolg-bw.de