Bei der Überleitung der sogenannten „kleinen EG 9“ nach EG 9a ist die Bezügemitteilung in einigen Fälle offensichtlich fehlerhaft.
Bei der Überleitung der sogenannten „kleinen EG 9“ nach EG 9a ist die Bezügemitteilung in einigen Fälle offensichtlich fehlerhaft.