Landesseniorenvertretung

 

Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesseniorenvertretung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesseniorenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.

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Wittmeier berndt

Berndt Wittmeier

Landesseniorenbeauftragter
berndt.wittmeier@dpolg-bw.de

Knolmar Neu

Dieter Knolmar

Stellv. Landesseniorenbeauftragter

team platzhalter

Klaus Kunzmann

Stellv. Landesseniorenbeauftragter

Kraemer

Wolfgang Krämer

Stellv. Landesseniorenbeauftragter