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Im baden-württembergischen Landtag fand am heutigen Nachmittag (20.7.2016) die Abstimmung über einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes statt. Das Polizeigesetz soll um eine Regelung ergänzt werden, welche den Einsatz körpernah getragener Kameras (Anmerkung: sogenannte Bodycams) und damit die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr oder der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dienen, ermöglicht.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund hält diese Änderungen für wichtig. Viel zu oft werden Polizeibeamte zur Zielscheibe von Gewalttätern. Viel zu häufig werden Staatdiener bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben angegriffen und nicht selten dabei auch schwer verletzt oder gar getötet. Durch hoffentlich bald zulässigen Einsatz von Bodycams erhofft sich die Deutsche Polizeigewerkschaft, damit eine abschreckende Wirkung auf potentielle Gewalttäter zu erzielen. Letztlich können diese Bildaufzeichnungen auch der Rechtsfindung dienen, was sowohl im Interesse der Polizisten, aber auch des polizeilichen Gegenübers sein kann.
Zur Diskussion stand heute ein Antrag der SPD-Fraktion der im Gesetzesverfahren wohl aber handwerkliche Fehler aufwies und ein weitergehender Antrag der Regierungsfraktionen. Der Antrag von Grüne und CDU soll eine Vorlaufzeit bei der Datenaufzeichnung beinhalten.
„Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert eine schnelle Einführungen der Bodycam und eine Rechtsgrundlage die mit aller Sorgfalt geschaffen wurde.“, sagte der DPolG-Landesvorsitzende Ralf Kusterer. Ihm geht die Diskussion über das Gewähren oder Nichtgewähren einer Vorlaufzeit völlig an der Sache vorbei. „Die meisten Gefahrensituationen entwickeln sich dynamisch. Da bleibt keine Zeit, an das Einschalten der Kamera zu denken oder irgendeinen Knopf zusätzlich zu drücken. Ein Beispiel dafür war das jüngste Geschehen im Stuttgarter Hallschlag. Die Kollegen wurden hinterhältig überrascht. Da bleibt keine Zeit für irgendwelche Knöpfe.“
Ralf Kusterer begrüßt die Absicht im Innenministerium als weitere Pilotdienststelle das Polizeipräsidium Einsatz mit in einen Pilotversuch einzubeziehen. Gleichwohl macht die DPolG deutlich, dass wir uns jetzt nicht in eine jahrelange Pilotphase begeben, sondern schnell die Kameras auch landesweit einsetzen sollen. Auch die weitere Beratung in den Ausschüssen sollte sich jetzt nicht zu lange hinzögern, wenn doch die SPD, die Grünen und die CDU im Wesentlichen das Gleiche wollen.
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