Landesseniorenvertretung
Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesseniorenvertretung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesseniorenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.
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Berndt Wittmeier
Landesseniorenbeauftragter
berndt.wittmeier@dpolg-bw.de
Dieter Knolmar
Stellv. Landesseniorenbeauftragter
Klaus Kunzmann
Stellv. Landesseniorenbeauftragter
Wolfgang Krämer
Stellv. Landesseniorenbeauftragter