Landesseniorenvertretung
Die Satzung der DPolG BW regelt die Einrichtung einer Landesseniorenvertretung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieder in der DPolG BW. Für die Arbeit und Organisation der Landesseniorenvertretung gelten die vom Landeshauptvorstand zu beschließenden Richtlinien.
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Thilo Marien
Landesseniorenbeauftragter
Willi Fader
Stellv. Landesseniorenbeauftragter
Dieter Knolmar
Stellv. Landesseniorenbeauftragter
Klaus Kunzmann
Stellv. Landesseniorenbeauftragter
Jürgen Vogler
Stellv. Landesseniorenbeauftragter