Nach den Angriffen auf den französischen TV-Sender TV5 Monde hat laut Berichterstattung der Nachrichtenagentur dpa vom 10.04.2015 Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall versichert, dass das Land gut gegen Hacker-Attacken geschützt sei. Baden-Württemberg habe mit der Polizeireform auch auf diese Bedrohung reagiert und bei der polizeilichen Bearbeitung schnelle Prozesse, Bündelung von Know-how und Sachverstand vor Ort geschaffen.
Dieser Einschätzung widersprach der DPolG-Landesvorsitzende in mehreren Interviews und zeigte sich verwundert über Galls Aussage. Gall erzeuge nach Auffassung des DPolG-Vorsitzenden eine Scheinsicherheit, die nicht zu rechtfertigen sei. Natürlich ermittle die Polizei nach solchen Straftaten, aber zum Schutz z.B. vor Hackerangriffen auf Wirtschaftsunternehmen oder auf infrastrukturelle Unternehmen und Einrichtungen sei die Polizei gar nicht in der Lage. Daran hat auch die Polizeireform nichts geändert, so Lautensack.
Lautensack unterstrich weiter, dass Kompetenz aus Qualifizierung erwachse und dass diese gerade aufgrund der Polizeireform eher defizitär sei. So wurde das Personal für die Ermittlungsbereiche der Cyberkriminalität bei den regionalen Polizeipräsidien aus dem Bestand rekrutiert – mit oder ohne spezielle Qualifizierung. Auch die Ressourcen bei den Fachlehrern zur Qualifizierung von Cyberkriminalisten seien nach der Reform schlechter als vor der Reform. So mussten einige Fortbildungsseminare ausfallen oder aufgeschoben werden. Wie auch immer hat die Polizeireform mit der Abwehr von Hackerangriffen eigentlich überhaupt nichts zu tun. Gleichwohl versucht Innenminister Gall bei jeder (unpassenden) Gelegenheit seine Polizeireform als Glücksgriff für die Innere Sicherheit zu verkaufen.