DPOLG „FIT FOR TEST“

Rückkehr zum Einsatz erforderlicher Einsatzmittel. Bestmöglicher Schutz für Kolleginnen und Kollegen gefordert.

Eine Demonstration ist am 10. April in der Stuttgarter Innenstadt aus dem Ruder gelaufen: Fünfzig Einsatzkräfte der Polizei wurden verletzt. Vier Polizisten waren vorübergehend dienstunfähig. Die Einsatzkräfte sprachen von unglaublichen Aggressionen und Gewalttätigkeiten der beteiligten Parteien untereinander. Massive gewalttätige Angriffe richteten sich auch gegen die eingesetzten Polizeibeamte. Etwa 700 nationalistische Türken waren an diesem Sonntag auf rund 600 kurdischstämmige Gegendemonstranten getroffen. Rund 800 Polizisten waren im Einsatz, um die rivalisierenden Gruppen zu trennen. Die Einsatzkräfte wurden von beiden Seiten scheinbar ohne Hemmungen mit Böllern und Pflastersteinen beworfen sowie mit Pfefferspray besprüht. Einsatzkräfte erlitten Knalltraumata, Hämatome oder Prellungen und das trotz getragenen Schutzausrüstungen.

„In Baden-Württemberg stehen nicht alle Einsatzmittel zur Disposition.“

 Die DPolG fordert seit Jahren den Gebrauch von Einsatzmitteln, die geeignet sind Recht und Ordnung herzustellen und zu gewährleisten. Einsatzmittel, die gleichzeitig einen größtmöglichen Schutz für die eingesetzten Kräfte bieten. Faktisch stehen derzeit in Baden-Württemberg aber nicht alle geeigneten, aber vorhandenen (!), Einsatzmittel zur Disposition.

Die aktuelle öffentliche Diskussion beweist, dass Politiker und Einsatzstrategen seit dem „Schwarzen Sonntag“ am 30. September 2010 unter dem „Traumata Wasserwerfereinsatz“ leiden. Seit diesem Tag sind Wasserwerfer als taktisches Einsatzmittel vielerorts tabu oder stark umstritten. Angesicht der jetzt neu aufgezeigten aggressiven Potentiale gegenüber friedlichen Demonstranten und Einsatzkräften der Polizei, muss man sich diesen Fragen neu stellen. Denn auch zwischen anderen verfeindeten Lagern werden Auseinandersetzungen bei Demonstrationen immer gewalttätiger. Immer steht die Polizei dazwischen, um den Schutz der Teilnehmer und den Schutz der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Stellvertretender DPolG-Landesvorsitzender Jürgen Engel: „Es ist Zeit, dass wir diesen Klotz am Bein ablegen. Wir dürfen nicht länger auf wirksame Einsatzmittel verzichten und damit Kolleginnen und Kollegen in Lebensgefahr bringen, nur weil einmal Fehler gemacht wurden.“

„Gewaltexzessen wirksam entgegentreten.“

 Die Durchsetzung von Recht und Gesetz kann und muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln und unter Einhaltung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze erfolgen. Ansonsten sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Baden-Württemberg die Einsatzfähigkeit der Polizei und das Gewaltmonopol des Staates aufs Spiel gesetzt, wenn sich die Verantwortlichen dauerhaft von Rechtsbrechern auf der Nase herum tanzen lassen. Andere Bundesländer, beispielsweise Hamburg, setzen Wasserwerfer regelmäßig taktisch klug ein, um bei geringem Risiko für die Einsatzkräfte, eine Lage nachhaltig mit geringstem Risiko für alle Beteiligten zu bereinigen.

„Es ist unerträglich, dass wir regelmäßig unsere Haut zu Markte tragen, weil irgendwelche Hemmungen bestehen, probate Einsatzmittel wie den Wasserwerfer einzusetzen. Es wird Zeit dass wir mit aller Konsequenz und allen verhältnismäßigen Mitteln das Recht wieder auf die Straße bringen und mit aller Macht solchen gewalttätigen Entwicklungen entgegen treten. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern auch in Stuttgart schuldig. Und unseren Kolleginnen und Kollegen allemal“, sagt stellvertretender DPolG- Landesvorsitzender Jürgen Engel.