Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat das neu entwickelte Direktabrechnungsverfahren für die Beihilfe vorgestellt.
Wenn zukünftig beihilfeberechtigte Personen, oder deren berücksichtigungsfähige Angehörige, stationäre Leistungen aus dem Bereich der Krankenhaus-, Anschlussheil-, Rehabilitations- oder Suchtbehandlung sowie der vollstationären Pflege in Anspruch nehmen, können die Beihilfeberechtigten mittels der angehängten (Blanko-) Vordrucke ihre Zustimmung zur Direktabrechnung erteilen. Diese Vordrucke werden noch von der Beihilfestelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (www.lbv.bwl.de unter „Aktuelles“ und „Vordrucke“) auf der Homepage ergänzt sowie die Kontaktdaten der Beihilfestelle zum Abruf zur Verfügung gestellt. Den Vordruck übermittelt die jeweilige Einrichtung nebst Rechnung an die zuständige Beihilfestelle. Dort wird dann die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geprüft und die zustehende Beihilfe festgesetzt. Diese wird danach direkt an die Einrichtung überwiesen.
Damit entstehen sowohl Vorteile für die beihilfeberechtigten Personen, welche nicht in Vorleistung für oftmals hohe Kosten treten müssen, als auch für die Einrichtung, welche sich an einen weiteren Zahlungspartner wenden kann. Gleichwohl sind die Beihilfeberechtigten jedoch weiterhin Kostenschuldner für ungedeckte Rechnungsanteile zum Beispiel durch Eigenbehalte oder nicht beihilfefähige Komfortleistungen.
Das Direktabrechnungsverfahren wird zunächst papiergebunden eingeführt, damit dessen Vorteile baldmöglichst entstehen. Neben der Übermittlung auf dem Postweg besteht die Möglichkeit, die Unterlagen per Fax zu übermitteln. Eine Übermittlung per E-Mail oder DE-Mail kann aus datenschutzrechtlichen Gründen wegen fehlender Verschlüsselungstechniken und/beziehungsweise fehlender Authentifizierungen wohl nicht akzeptiert werden. Ob ein elektronisches Rechnungsdatenaustauschverfahren eingeführt werden kann, wird noch geprüft.
Anträge auf Direktabrechnung können ab dem 1. März 2016 eingereicht und abgerechnet werden. Die Beihilfeberechtigten erhalten voraussichtlich im Februar 2016 ein Informationsschreiben.