Spezialfall: 24. und 31. Dezember


Spezialfall 24. und 31. Dezember, beides sind laut Feiertagsgesetz keine Feiertage. Sie sind ein
Spezialfall im TV-L.
Vor allem im laufenden Jahr, weil sie diesmal auf einen Sonntag fallen. Im Gegensatz zu den .....

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