Pressemeldung vom 23.02.2018


Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert Reduzierung der Wochenarbeitszeit und „Jetzt“ einen sofortigen Start im Schichtdienst.

41 Wochenstunden sind nicht nur generell für die Polizeibeschäftigten zu viel – sie verschärfen die psychischen und physischen Belastungen insbesondere für Schichtdienstleistende.

Baiersbronn/Stuttgart – Anlässlich einer Klausurtagung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Baiersbronn, hat die mit 17.000 Mitgliedern mit Abstand größte Polizeigewerkschaft im Land, ihre Forderungen für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit erneuert und insbesondere einen schnellen Start für die Polizeibeschäftigte im Schichtdienst angemahnt.   

Daniel Jungwirth, Stellv. Landesvorsitzender der DPolG, und innerhalb der Gewerkschaft zuständig für den Sachbereich Arbeitszeit und Schichtdienst, artikuliert den dringenden Handlungsbedarf bei der Reduzierung der Wochenarbeitszeit: „Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern die im Öffentlichen Dienst noch eine 41 Stunden-Woche haben. Die Polizeibeamte sind zu recht wütend, wenn außerhalb des Öffentlichen Dienstes längst die 35-Stunden-Wochenarbeitszeit angekommen ist und man in Teilen sogar über weitere Reduzierungen spricht. Der Staat presst uns nicht nur aus wie eine Zitrone, er verhält sich gegenüber seinen Polizeibeamten, die unseren Staat mit tragen, ungerecht und kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Wir arbeiten in der Polizei weit über der Belastungsgrenze. Millionen Überstunden. Immer weniger Personal. Immer weniger Ruhephasen.“

Die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft fällt ungewöhnlich hart aus. Das zeigt auch wie stark dieses Thema auch innerhalb der Polizei Emotionen schürt. Man fühlt sich schlichtweg nicht wertgeschätzt und das obwohl man tagtäglich seinen Kopf für den Staat und nicht selten für politische Entscheidungen hinhalten muss. Die Belastungen in der Polizei generell und im Schichtdienst der Polizei werden schlichtweg ignoriert.

Die Wochenarbeitszeit der Beamten der Polizei in Baden-Württemberg liegt seit Jahren bei 41 Stunden. Obwohl man durch Gehaltsverlust vor einigen Jahren sich niedrigere Wochenarbeitszeiten erkauft hatte. Sie liegt damit bis zu sechs Stunden über der Wochenarbeitszeit von Beschäftigten in der Wirtschaft. Innerhalb der Metallindustrie werden weitere Reduzierungen bereits umgesetzt. Es wird Zeit, dass man auch die Wochenarbeitszeit der Polizeibeamten angeht, anderen Bundesländern folgt und mindestens auf 39,5 Stunden reduziert.

In einem ersten Schritt sieht Jungwirth die Möglichkeit, dass man einem aktuellen Beispiel aus Schleswig-Holstein folgt. Das Kabinett hat in der vergangenen Woche dort beschlossen, die Wochenarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu reduzieren. Auch in Schleswig-Holstein herrscht wie in Baden-Württemberg in vielen Bereichen der Polizei 24-Stunden-Betrieb. Das heißt für die dort arbeitenden Beamten: Schichtarbeit - mal früh, mal spät, mal nachts - und auch mal am Wochenende. Das wirkt sich zwangsläufig auf das Familienleben, Freundschaften und Freizeitaktivitäten aus, aber insbesondere auch auf die Gesundheit. Diese besonderen Belastungen will die Landesregierung in Schleswig-Holstein nun stärker bei der Wochenarbeitszeit berücksichtigen. Im ersten Schritt unter Beachtung einer zeitlichen Komponente: Wer viele Jahre im Wechselschichtdienst war, muss weniger als die aktuell üblichen 41 Stunden pro Woche arbeiten. Zunächst geht es um die Polizeibeamten, die mehr als 20 Berufsjahre im Wechselschichtdienst verbracht haben. Ihre Arbeitszeit reduziert sich jetzt von 41 auf 39 und bis zum Ende der Legislaturperiode dann schrittweise auf 36 Stunden pro Woche. Beamte mit mehr als zehn Jahren im Schichtdienst sollen nach und nach ebenfalls entlastet werden - und am Ende 38 Stunden pro Woche arbeiten.

„Wenn Schleswig-Holstein in einem weiteren Schritt alle anderen Schichtdienstleistenden unter 20 Berufsjahre im Schichtdienst dann auch auf 38 Stunden bringt, dann stimmt die Richtung,“ so Daniel Jungwirth. „Im Endergebnis, entspricht dies einer jahrzehntealten Forderung der DPolG. Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst müssen noch während der belastenden Verwendung im Schichtdienst sofort dafür entlastet werden. Dadurch können wichtige Ruhe- und Regenerationsphasen geschaffen werden die dringend dazu erforderlich sind, um anschließend wieder mit voller Hingabe den äußerst schwierigen Dienst zu bewältigen.“

Der Geschäftsführende Landesvorstand hat dabei in seiner Klausurtagung herausgestellt, dass diese Forderung nach genereller Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Polizeibediensteten 1:1 auch für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehren, den Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten oder ähnlich belasteten Bereichen im Öffentlichen Dienst gelte. Daniel Jungwirth wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schichtpläne der Polizei ohne weiteres den entsprechenden Spielraum geben würden und in den meisten Bereichen das dortige Personal trotz einer reduzierten Wochenarbeitszeit ausreiche. Denn in erster Linie würden belastende Zusatzdienste wegfallen, welche Schichtdienstleistende zusätzlich zum Schichtdienst erbringen müssen, weil die reguläre Wochenarbeitszeit im Rahmen des regulären Schichtdienstes gar nicht erbracht werden kann.