Freiwillige Weiterarbeit von Polizeibeamten


Zumeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft zur freiwilligen Weiterarbeit von Polizeibeamten

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht Innenminister Strobl mit Blick auf die Freiwillige Weiterarbeit von Polizeibeamten auf dem richtigen Weg. Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Neu ist die Absicht des Innenministers, dass trotz der oft nicht längerfristig planbaren freiwilligen Weiterarbeit gleichzeitig neue Polizeibeamte eingestellt werden und zwar so als würden die Polizisten regulär in den Ruhestand gehen. Das begrüßen wir ausdrücklich!“

Die Freiwillige Verlängerungsmöglichkeit ist schon lange Realität und gesetzlich geregelt. Polizeibeamte können aufgrund der besonderen Belastungen des Berufs aktuell mit 60 Jahren in Pension gehen. Die Lebensarbeitszeit der Polizeibeamten steigt in den verhältnismäßig gleichen Schritten wie die Anhebung des Rentenalters. Im Jahr 2029 wird das reguläre Penionsalter für Polizisten bei 62 Jahren liegen. Aktuell können Polizeibeamte bis zum 65. Lebensjahr freiwillig weiterarbeiten. Schon heute arbeitet ein Großteil der Polizeibeamten freiwillig weiter. Im Höheren Dienst dürfte der Anteil bei 90% liegen. Im Gehobenen Dienst bei über 50%.

Neu und das begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft ausdrücklich, ist die Absicht des Innenministers, dass trotz der oft nicht längerfristig planbaren freiwilligen Weiterarbeit gleichzeitig neue Polizeibeamte eingestellt werden und zwar so, als würden die verlängernden Polizisten ganz regulär in den Ruhestand treten. Das war seither nicht möglich. Bislang behielten die verlängernden Kolleginnen und Kollegen ihre Stellen inne, wodurch sich für nachrückende Beamtinnen und Beamte längere Wartezeiten für Beförderungsmöglichkeiten ergaben. Künftig werden freiwillig verlängernde Polizisten auf separaten Stellen geführt. Dadurch können die nachrückenden Kolleginnen und Kollegen nicht erst beim endgültigen Eintritt in die Pension auf persönliche Perspektiven hoffen.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, hierzu heute in Stuttgart: „Damit greift der Innenminister eine Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft auf, die

1. trotz freiwilliger Weiterarbeit den Nachersatz garantiert wissen will

und

2. eine unliebsame Nebenwirkung der freiwilligen Weiterarbeit dringend beseitigt wissen möchte, nämlich die Verlängerung der Wartezeit auf eine Beförderung für die im Dienst verbleibenden Kollegen.

Mit diesen Maßnahmen wirkt der Innenminister zusätzlich noch dem weiteren Absinken der Personalstellen der Polizei entgegen, die sich bedingt durch viele Altersabgänge, ab 2017 im Sinkflug befinden."